FAQ Mietkaution Vergleichsseite

Kautionsbetrag eingeben
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1 Weshalb braucht man eine Mietkautionsversicherung?

Viele Vermieter verlangen beim Einzug in eine neue Mietwohnung einen gewissen Betrag, die sogenannte Mietkaution. Dieser Betrag kann bis zu drei Monatsmieten hoch sein und wird üblicherweise auf ein Bankkonto eingezahlt, wo es bis zum Ende des Mietverhältnisses blockiert ist. Die Mietkaution stellt für den Vermieter einen finanziellen Schutz dar: Mit diesem Geld kann er Schäden am Mietobjekt reparieren oder Mietzinsausfälle decken, wenn ein Mieter zahlungsunfähig ist. Bei einer Mietkautionsversicherung hingegen muss der Mieter den Kautionsbetrag nicht selbst aufbringen. Stattdessen zahlt er dem Anbieter seiner Mietkautionsversicherung einen jährlichen Betrag (Prämie). Dafür übernimmt die Versicherung die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. So kann man die Summe für die Kaution woanders einsetzen und seine Bonität behalten. Die Mietkautionsversicherung ist freiwillig und dient als Alternative zum Bankdepot.   

2 Kann die Mietkautionsversicherung meinen Antrag ablehnen?

Ja, die Versicherungsgesellschaft kann einen Antrag aus mehreren Gründen ablehnen. Einer der häufigsten Gründe dafür ist die negative finanzielle Liquidität der Mieterschaft. Eine Voraussetzung für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist eine positive Bonitätsauskunft. Falls mehrere Personen im Mietvertrag aufgeführt sind, genügt es, wenn einer der Mieter eine positive Bonitätsauskunft vorweisen kann.

3 Was kann ich tun, wenn die Mietkautionsversicherung meinen Antrag ablehnt?

Bevor eine Mietkautionsversicherung einen Antrag annimmt, überprüft sie als erstes die Finanzkraft und Bonität des Antragstellers. Fallen diese zu tief aus, muss man in der Regel mit einer Absage rechnen. Dann bleibt nur noch eine Option: man fragt einen Verwandten oder Bekannten um Solidarhaftung. Diese versichern dem Vermieter dann schriftlich, im Falle eines Schadens seine Forderungen zu bezahlen.

4 Ist es möglich, meine bereits hinterlegte Kaution zurückzuerhalten?

Ja, eine Rückerstattung der hinterlegten Mietzinskaution ist möglich, indem man das Banksperrkonto in eine Mietkautionsversicherung umwandelt. Viele Mieter fordern die Umwandlung, um über das Kautionsgeld wieder freien Besitz haben zu können. Wer aber eine Mietkautionsversicherung abschliessen möchte, sollte vorab mit seinem Vermieter abklären, ob er einverstanden ist. Gesetzlich ist er nicht verpflichtet, die Mietkautionsversicherung als Alternative zum Bankdepot zu akzeptieren. Nach Einverständnis des Vermieters resp. der Verwaltung kann der Mieter die Mietkautionsversicherung abschliessen. Danach erhält der Vermieter ein Kautionszertifikat, welches ihm den Betrag für die Kaution garantiert und ihm Forderungen aus dem Mietvertrag bei der Versicherung erlaubt. Nachdem der Vermieter das Kautionsgeld der Bank freigegeben hat, kann der Mieter sich den Betrag auf sein Konto auszahlen lassen.

5 Wie kündige ich meine Mietkautionsversicherung?

Verglichen mit anderen Versicherungsprodukten hat die Kautionsversicherung weder eine Mindestlaufzeit noch Kündigungsfristen. Man kann also jederzeit kündigen. Die häufigsten Gründe eine Mietkautionsversicherung aufzulösen sind u.a. ein Umzug oder die Beendigung des Mietverhältnisses. Nachdem der Mietvertrag aufgelöst wurde, erhält die Versicherung vom Vermieter die originale Bürgschaftsurkunde zurück. Somit ist die Mietkautionsversicherung gekündigt und ein Kündigungsschreiben nicht erforderlich. Falls Sie schon im Voraus für das ganze Jahr bezahlt haben, hat der Versicherer die Pflicht, Ihnen nach einer taggenauen Abrechnung den geschuldeten Betrag zurückzuerstatten.

6 Was muss ich im Schadenfall beachten?

Es kann vorkommen, dass der Vermieter bei der Beendigung des Mietvertrags Forderungen gegen den Mieter stellt. In diesem Fall kann die Mietkautionsversicherung die Schadenssumme an den Vermieter auszahlen. Diese darf jedoch nicht höher als die vereinbarte Garantiesumme auf dem Kautionszertifikat resp. die Mietkaution sein. Der Vermieter stellt dann der Versicherung die vollständigen Unterlagen zu. Diese prüft den Schaden und zahlt die Leistung auf das Konto des Vermieters aus. Danach kommt es zu einem sogenannten Regress gegenüber dem Mieter, das heisst: Die Versicherung fordert den ausbezahlten Betrag beim Mieter zurück. Die Mietkaution ist somit keine klassische Versicherung, sondern eine Bürgschaft.

TIPP: Als Mieter lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung, die auch Mieterschäden deckt. Allfällige Schäden sollte man immer zuerst der eigenen Privathaftpflichtversicherung melden und sich erkundigen, ob diese den Schaden übernimmt.